Workshop 7 „Der Weg zum Menschenrecht der Kriegsverweigerung“

(KDV und MSVCOMS and COMT)

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Workshop-Leitung: Sepp Rottmayr, Bericht: Hannelore Morgenstern-Przygoda

Tischvorlage und Bearbeitungsvorschlag:

  1. Einführung (Langtext von 6 Seiten/deutsch bei Sepp Rottmayr erhältlich)
    • Geschichte der Menschenrechte ist die Geschichte ihres Bewusstwerdens
    • Zur These „gerechter Krieg“, Fehlschluss und historischen Erfahrung
    • Die Erkenntnis der strukturellen Gewalt schärft das Menschenrechtsbewusstsein
    • Das individuelle Menschenrecht zur Kriegsverweigerung ist für die Zukunft der Menschheit lebensnotwendig
    • Der Weg zum Menschenrecht führt über drei Stufen
    • Zur Formulierung des Menschenrechtes der Kriegsverweigerung
    • Zur Verbreitung eines Menschenrechts
    • Zur Einbringung eines Menschenrechts
    • Formulierungsvorschläge für das Menschenrecht der Kriegsverweigerung
    • Zum Nutzen für die Friedenssteuerfrage

    Bearbeitungsvorschlag:

  2. Rundgespräch zur Einführung
  3. Wir suchen eine Formulierung (Vorschläge auf Zettel)
  4. Rundgespräch zur Begründung der Vorschläge
  5. Wir versuchen eine gemeinsame Formulierung zu finden
  6. Wenn 5. gelingt: Antrag zur Verabschiedung durch die Konferenz

Infrage kommende Beteiligungsformen:

  1. Die Beteiligung an Streitkräften (Militär), deren Infrastruktur und deren zweckentsprechendem Einsatz (Kriegsdienst, Wehrdienst)
  2. Die Beteiligung an der Herstellung und Verbreitung von Kriegswaffen und Kriegswaffensystemen
  3. Die Beteiligung an der Finanzierung von 1) und 2).

Formulierungsvorschläge eines Menschenrechts der Kriegsverweigerung

  1. Niemand darf gezwungen werden, sich direkt oder indirekt an kriegerischen Institutionen oder Aktionen zu beteiligen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, zur kriegerischen Gewalt direkt oder indirekt beizutragen.
  3. Niemand darf gezwungen werden, Streitkräfte, deren Infrastruktur und deren Handlungen direkt oder indirekt zu unterstützen.
  4. Niemand darf gezwungen werden, kriegerische Aktionen zu ermöglichen oder daran teilzunehmen. (im Workshop eingefügt)

Beispiel Englischübersetzung zu a)

No one shall be compelled to participate either actively or passively in military institutions.

München den 23.10.06, Sepp Rottmayr

Zur Vorbereitung des Workshops hatte eine deutsche Gruppe in einer mehrmonatigen Diskussion Formulierungsvorschläge diskutiert, die in der Tischvorlage standen (s.o.)

Auf dem Tischlagen die „Deklaration von Hondarribia“ 1994: THE RIGHT OF NON COOPERATION WITH MILITARY EXPENDITURE. (s. website: www.cpti.ws conferences)

und der Flyer von CPTI: “We assert the human right of conscientious objection to participation in war – whether that participation is physical or financial.”

Am Workshop beteiligten sich 15 Personen.

Diskussionsschwerpunkte:

  • „Krieg“: Wort wird einerseits immer umfassender definiert durch globale Fakten und geschärftes Bewusstsein, andererseits werden viele Kampfhandlungen nicht als Krieg bezeichnet.
  • Welche Formulierung sichert die individuelle Entscheidungsfreiheit darüber, was geschützt werden soll? „Niemand darf gezwungen werden..“ oder „Jeder hat das Recht..“
  • Die Formulierung muss unseren heutigen Denkstand wiedergeben und kann nicht zukünftiges Denken vorwegnehmen.

Ergebnis: Neuer Formulierungsvorschlag für ein Menschenrecht

„Jeder Mensch ist frei, militärische Gewalt abzulehnen.

Deshalb darf niemand gezwungen werden, sich an militärischer Gewalt direkt oder indirekt zu beteiligen.“

„Human beings are free to reject military violence.

Therefore no person shall be compelled to participate in military violence, directly or indirectly.“

Die Workshop-Teilnehmenden schlagen diese Formulierung den nationalen Gruppierungen als Angebot zur Weiterarbeit vor und geben sie dem Plenum der Konferenz zur Diskussion und Abstimmung weiter.